Das baden-württembergische Umweltministerium hat dazu aufgerufen, mit der geplanten neuen Ersatzbaustoffverordnung (EbV) nicht hinter geltende Umweltstandards zurückzugehen. Der Einsatz von Ersatzbaustoffen müsse den Ansprüchen des vorsorgenden Grundwasserschutzes genügen, insbesondere, wenn diese Regelungen eine ...
Baden-Württemberg: Mit EbV nicht hinter bestehende Umweltstandards zurückgehen
Prioritäre Stoffe und EbV als Herausforderungen des Gewässerschutzes
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