Baden-Württemberg will Wasserversorgung als kommunale Aufgabe festschreiben

Zweckbindung des Entnahmeentgelts und Selbstüberwachung geregelt

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Die baden-württembergische Landesregierung will die öffentliche Wasserversorgung als kommunale Aufgabe im Landeswassergesetz verankern. Die öffentliche Wasserversorgung obliege der Gemeinde als Aufgabe der Daseinsvorsorge, heißt es Entwurf der Novelle des baden-württembergischen Wassergesetzes, den der ...

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