VKU: Wasserinfrastruktur als "im überragenden öffentlichen Interesse liegend" festschreiben

Zehn-Punkte-Papier zur Wasserwende bei bezahlbaren Entgelten

In das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollte die die Feststellung aufgenommen werden, dass die Errichtung, Instandhaltung und der Betrieb von Wasser- und Abwasserinfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem Papier, in dem er in zehn Punkten der Frage nachgeht, wie die Wasserwende bei bezahlbaren Entgelten beschleunigt werden kann. Das überragende öffentliche Interesse könnte nach den Vorstellungen des VKU vergleichbar zum § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen der Erneuerbaren Energien pauschal ein „überragendes öffentliches Interesse“ zuerkennt, im WHG festgeschrieben werden.

Die zehn Punkte des VKU stellen wir hier vor: ...

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