Bis 2030 müssen die EU-Länder mindestens 25.000 Flusskilometer in den natürlichen, frei fließenden Zustand versetzen. Das ist Bestandteil des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur, des Nature restauration law, über welches das EU-Parlament und der Rat nun eine vorläufige politische Einigung erzielt haben, wie das EU-Parlament mitteilte.
Die EU-Länder müssen Renaturierungsmaßnahmen durchführen, die bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen abdecken sowie bis 2050 alle Ökosysteme wiederherstellen, die einer Renaturierung bedürfen.
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