Bund und Länder vereinbaren Kooperation zur Flussgebietsbewirtschaftung an der Oberen Havel

Der Bund und die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin haben eine Kooperationsvereinbarung für die Flussgebietsbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Oberen Havel unterzeichnet. Mit ihr wird die bundländerübergreifende Zusammenarbeit zur Erarbeitung von Bewirtschaftungsgrundsätzen von der Müritz bis nach Berlin geregelt, teilten die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt sowie das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern mit. Die Vereinbarung folge einem im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunktepapier und einer Vereinbarung zum Daten- und Informationsaustausch.

Es sei vereinbart worden, dass mit Hilfe wasserwirtschaftlicher Modelle sowohl das aktuelle als auch das künftige Wasserdargebot dem derzeitigen und künftigen Wasserbedarf gegenübergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der Flussgebietsbewirtschaftung im Hinblick auf Mangelsituationen in Stauhaltungen und Seen ermittelt werden. Ziel sei es, auf Basis der Ergebnisse Bewirtschaftungsgrundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel unter Beachtung des Gesamtsystems und der jeweiligen Belange gemeinsam und abgestimmt zu bewirtschaften, so die Ministerien.

Insbesondere infolge der klimabedingten Auswirkungen mit voraussichtlich sinkenden Wassermengen und einem erhöhten Bedarf an Wasser, beispielsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Landwirtschaft und Industrie, ergäben sich neue Anforderungen für die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen. Die Notwendigkeit einer verstärkten und abgestimmten Zusammenarbeit sei auch im zu warmen und zu trockenen Jahr 2022 deutlich geworden.

Im vergangenen Sommer kam es infolge der langandauernden Niedrigwasserperiode in der Oberen Havel zu Einschränkungen bei verschiedenen Nutzungen, etwa bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Schifffahrt, riefen die Ministerien in Erinnerung. In der Schifffahrt seien umfassende und frühzeitige Maßnahmen, wie die Anordnung von Sammelschleusungen oder das Schließen von Wehren, ergriffen worden. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Sperrung von Schleusen, Reduzierung der Grundwasseranreicherung oder die Verlagerung der Wasserförderung auf andere Wasserwerke, hätten etwa ein weiteres Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau verhindert.

Um die hydrologische Situation an der Oberen Havel detailliert zu erläutern und mögliche weitere Maßnahmen abzustimmen, fanden im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund statt, berichteten die Ministerien weiter. Dabei seien vielfältige Faktoren erörtert worden, darunter die Situation in den Seen und Stauhaltungen, zu erwartende Niederschläge und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen.

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