Bundesrat stimmt Änderungen der Abwasserverordnung im Hinblick auf die Nahrungsmittelindustrie zu

Der Umsetzung von EU-Vorgaben zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Abwasserentsorgung in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie dient die „Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Strahlenschutzverordnung“, der der Bundesrat heute zugestimmt hat. Durch die Änderungen müssen Anlagenbetreiber in den Bereichen künftig unter anderem Rückhaltekapazitäten für Abwasser vorhalten und Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Wiederverwendung, Behandlung oder Entsorgung zurückgehaltenen Abwassers vorsehen.

Des Weiteren müssen die Betreiber nach der Verordnung  (Drucksache: 13/24) Risikobewertungen durchführen, neue Überwachungswerte einhalten, ein betriebliches Abwasserkataster zur Einhaltung der allgemeinen Anforderungen führen und einen Jahresbericht erstellen. Zur Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben, der BVT-Schlussfolgerungen, sind insbesondere Änderungen in den Anhängen 3 und 12 der Abwasserverordnung vorgesehen. Der Nutzen der Änderungen liege unter anderem darin, dass in deutsches Recht umgesetzte europaweite Vorgaben eine bessere und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Wasserbehörden und die Anlagenbetreiber in Deutschland darstellen, heißt es im Verordnungstext.

Darüber hinaus werde ein einheitlicher Vollzug bei den Wasserbehörden in Deutschland sichergestellt. Durch die Neuregelungen soll das Einleiten von Abwasser in Gewässer hinsichtlich Menge und Schädlichkeit des Abwassers so geringgehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik nach den jeweiligen spezifischen Produktionsrandbedingungen vor Ort möglich ist.    

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