Die Elbvertiefung verstößt weder gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot noch gegen das Verbesserungsgebot. In Teilen sei die Planung aber rechtswidrig, so dass nachgebessert werden müsse. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag vergangener Woche mit einem Urteil entschieden (Az.: ...
BVerwG: Elbvertiefung verstößt nicht gegen Verschlechterungsverbot
Urteil: Planfeststellung lediglich in Teilen rechtswidrig
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -