Europäischer Wasserverband EurEau stellt Wasser-Resilienz-Strategie für Europa vor

„Vision für die Zukunft unseres Wassers“ setzt Prioritäten

Der europäische Wasserverband EurEau fordert von der EU eine Wasser-Resilienz-Strategie für den langfristigen Schutz und das nachhaltige Management der Wasserressourcen. Ein Kommissions-Vizepräsident für Wasser sollte ernannte werden, um die Entwicklung der EU-Rahmengesetzgebung zu überwachen, die die Verfügbarkeit ausreichender Wasserressourcen sicherstellen sicherstellt, heißt es in dem Papier „A Water Resilience Strategy for Europe – Our Vision for our water`s future“, die der Verband gestern vorgestellt hat.

Die EU-Richtlinien, die mit Wasser befasst sind, müssen nach Auffassung von EurEau Werkzeuge enthalten, die sicherstellen, dass die Qualitätsstandards für Oberflächen- und Grundwasser eingehalten werden, vorzugsweise durch Kontrollen an der Quelle. Klimaanpassungspläne müssten in die gesamte EU-Gesetzgebung integriert werden, und es gelte sicherzustellen, dass die Bemühungen des Wassersektors in dem Bereich mit den Anpassungsmaßnahmen anderer Bereiche abgestimmt sind.

Nährstoff-Managementplan
mit Zielvorgaben

Ein integrierter Nährstoff-Managementplan sollte Ziele für die Wiederverwendung von zurückgewonnenem Material festlegen und über die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Klärschlammrichtlinie und das Düngerecht festschreiben, um die Schließung von Nährstoffkreisläufen sicherzustellen. Effektive Kontrollen an der Quelle sollten dafür sorgen, dass Trinkwasserressourcen, das Abwasser und die damit verbundenen Nebenprodukte frei von giftigen Substanzen sind. Um den Wasserverbrauch in Haushaltsanwendungen zu reduzieren, sollte die EU nach Auffassung von EurEau den Einsatz von Ecodesign fördern und finanzieren.

Kosten für zusätzliche
Behandlungsverfahren über
Verursacherprinzip finanzieren

Eine gerechte Verteilung der EU-Mittel sollte dafür sorgen, dass die Wasserwirtschaft die erforderlichen Verteilungsnetze, Sammelsysteme und Behandlungsanlagen bereitstellen kann, heißt es in dem Papier weiter. Über die Umwelthaftungsrichtlinie sollte sichergestellt werden, dass Verursacher von Verschmutzungen präventive Maßnahmen ergreifen und für von ihnen verursachte Schäden angemessen finanziell aufkommen. Das Verursacherprinzip müsse angewendet werden, um Kosten für zusätzliche Behandlungsverfahren zu tragen.

Informationen über
Wasserinfrastruktur
öffentlich zugänglich machen

Bei der Überarbeitung der Inspire-Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der EU sollte geregelt werden, dass Informationen über sensible Infrastrukturen einschließlich der Lage von wichtigen Einrichtungen der Wasserwirtschaft wie etwa Trinkwasserleitungen nicht öffentlich zugänglich sind. Grundsätzlich sollte die EU-Gesetzgebung den kontinuierlichen Zugang der Wasserwirtschaft zu Energie und Rohstoffen sichern.

Der Verband betont, dass seit den letzten Wahlen zum Europäischen Parlament zahlreiche EU-Rechtsvorschriften zum besseren Schutz der Menschen und der Erde verabschiedet oder werden derzeit ausgearbeitet werden - die Trinkwasserrichtlinie, die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser sowie Rechtsvorschriften für die Bereiche Landwirtschaft, Chemikalien und Arzneimittel. Für die Wasserrahmenrichtlinie würden die Ziele für die Zeit nach 2027 festgelegt werden müssen, und die politischen Entscheidungsträger müssten entscheiden, ob ihre Reichweite zum Schutz der Wasserressourcen erweitert werden soll -  ein Schritt, den EurEau unterstütze. „Wir brauchen eine solide 360°-Strategie auf europäischer Ebene, um sicherzustellen, dass die Wasserdienstleistungen in allen Bereichen geschützt werden“, schreibt der Verband.

Eurau: Forderungen an die EU zur Zukunft des Wassers

1. dem Wasser den richtigen Platz geben

2. Die Qualität der Wasserressourcen schützen

3. Bewältigung des Klimawandels

4. Förderung der Kreislaufwirtschaft

5. Den Wandel finanzieren und gleichzeitig die Wasserdienstleistungen erschwinglich halten

6. Verbesserung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit und Gewährleistung des Schutzes sensibler Informationen

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