Hamburg fördert Regenwasserspeicher

Seit dem 1. Juli 2023 können private Grundeigentümer:innen sowie nicht-wirtschaftliche Vereine in Hamburg Zuschüsse für die Anschaffung, den Bau und die Installation eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung beantragen, um Trinkwasservorräte zu schonen und den naturnahen Wasserhaushalt zu fördern. Nach Angaben der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird angesichts des Klimawandels die Bedeutung der Regenwassernutzung für Bewässerungszwecke immer wichtiger.

Durch die Reduzierung des Wasserverbrauchs während Trocken- und Hitzeperioden lassen sich Verbrauchsspitzen im Trinkwassernetz verringern. Darüber hinaus unterstützt das Programm den Umbau Hamburgs zu einer Schwammstadt, indem es dazu beiträgt, Regenwasser in der Stadt zurückzuhalten. Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) erklärte, die Nutzung von Regenwasser, um die Vegetation zu bewässern, schone nicht nur die Trinkwasservorräte sondern erhalte auch die Vitalität von Gärten und Grünflächen, die eine wichtige Rolle für ein lebenswertes Stadtklima spielen. In einem kleinen Garten könne schon eine 2.000-Liter-Zisterne in Trockenzeiten wochenlang Regenwasser liefern. „Mit der nun gestarteten Förderung der Regenwassernutzung und den Umbau zur Schwammstadt passen wir uns den Veränderungen vorausschauend an“, so der Umweltsenator.

Die Umweltbehörde stellt Fördermittel für die Anschaffung, den Bau und die Installation eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers mit einem Mindestvolumen von 2.000 Litern für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung auf Grundstücken in Hamburg bereit. Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und einer Förderhöchstgrenze von 1.500 Euro. Zusätzlich könne durch einen Einbau eines Regenwasserspeichers eine Einsparung bei der Niederschlagswassergebühr erzielt werden. Voraussetzung für die Förderung ist den Angaben zufolge, dass der Regenwasserspeicher an niederschlagsrelevante Flächen (z.B. Dachflächen und befestigte unbefahrene Wege) des Grundstücks angeschlossen ist und nur mit unbelastetem Niederschlagswasser gespeist wird. Die Förderung wird über die Hamburgische Investitions- und Förderbank beantragt und ausgezahlt.

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