In Deutschland werden immer mehr landwirtschaftliche Freiflächen bewässert

Antwort der Bundesregierung: Zunahme der bewässerten Freilandfläche um 36 Prozent von 2009 bis 2019

In Deutschland werden immer mehr landwirtschaftliche Freiflächen bewässert. Im Jahr 2019 wurden hierzulande rund 506.500 Hektar landwirtschaftliche Freilandfläche bewässert, das waren 36 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 20/9329) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die Zunahme der Bewässerung wurde demnach unter anderem durch Wetterbedingungen notwendig. In Deutschland stünden insbesondere Kulturen des Obst- und Gemüse- sowie des Kartoffelanbaus bei der Bewässerung im Vordergrund. Jedoch würden aktuell nicht alle bewässerungswürdigen Kulturen auch tatsächlich bewässert, weil die Wasserbedarfe auf natürliche Weise gedeckt werden könnten.

Durch die klimatischen Veränderungen werde der Bewässerungsbedarf bei diesen Kulturgruppen „wahrscheinlich deutlich zunehmen, zum Beispiel der Bedarf zur Ausweitung der Frostschutzberegnungsmöglichkeit im Obstbau“, schreibt die Bundesregierung. Auch bewässerungswürdige Sonderkulturen wie der Hopfen hätten zur Sicherung von Ertrag und Qualität einen zunehmenden Bewässerungsbedarf.

Im Zeitraum von 2009 bis 2019 habe die landwirtschaftliche Fläche mit Möglichkeit zur Bewässerung um 20 Prozent, von 639.000 Hektar auf 768.300 Hektar, zugenommen. Die potenziell bewässerbare Freilandfläche von 768.300 Hektar entspreche in etwa fünf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Freilandflächen insgesamt. Die für die Europäische Union verfügbaren Daten zur Bewässerung wiesen einen Rückgang der Fläche mit Möglichkeit zur Bewässerung um 3,5 Prozent im Zeitraum von 2005 bis 2016 aus, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Wasserentnahmen für die
landwirtschaftliche Beregnung in Deutschland etwa 0,4 Mrd. m³

Die Wasserentnahmen der Energieversorgung, des Bergbaus und verarbeitenden Gewerbes, der öffentlichen Wasserversorgung und der Landwirtschaft gehören der Antwort zufolge zu den wichtigsten Wassernutzungen in Deutschland. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes haben diese Nutzergruppen laut dem aktuellstem Datenstand aus dem Jahr 2019 zusammen rund 20 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³) Wasser aus den Grund- und Oberflächengewässern entnommen. Die Wasserentnahmen für die landwirtschaftliche Beregnung in Deutschland beliefen sich auf etwa 0,4 Mrd. m³. Das entspricht 0,2 Prozent des gesamten Wasserdargebotes von 176 Mrd. m³ bzw. 2,2 Prozent der Gesamtentnahmen von 20 Mrd. m³.

Die Energieversorger entnahmen 8,8 Mrd. m³ Wasser für die Eigenversorgung und nutzen dieses vor allem als Kühlwasser. Das seien fünf Prozent des gesamten Wasserdargebotes von 176 Mrd. m³ beziehungsweise 44,2 Prozent der Gesamtentnahmen von 20 Mrd. m³.

Der Bergbau und das verarbeitende Gewerbe entnahmen circa 5,4 Mrd. m³ für industrielle Zwecke. Das entspreche 3,1 Prozent des gesamten Wasserdargebotes von 176 Mrd. m³ bzw. 26,8 Prozent der Gesamtentnahmen von 20 Mrd. m³. Auf die öffentliche Wasserversorgung entfielen im Jahr 2019 etwa 5,4 Mrd. m³. Das seien ebenfalls 3,1 Prozent des gesamten Wasserdargebotes von 176 Mrd. m³ bzw. 26,8 Prozent der Gesamtentnahmen von 20 Mrd. m³.

Nächste Erhebung des
Datensatzes für 2024 geplant

Der bundesweite Wasserverbrauch für die Bewässerung in der Landwirtschaft wurde im Jahr 2009 im Rahmen der Agrarzählung bestimmt, heißt es in der Antwort. Die nächste Erhebung des Datensatzes sei für das Jahr 2024 geplant. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 293.374 m3 Wasser für die Bewässerung verbraucht, was circa 1,4 Prozent der gesamten in Deutschland verbrauchten Frischwassermenge entspreche. Im Jahr 2019 seien die Informationen der Wasserwirtschaft zum Frischwassereinsatz erfasst; danach betrug der Frischwassereinsatz für die Beregnung oder Bewässerung 383.201 m3 oder circa 2,5 Prozent des gesamten Frischwassereinsatzes.

Orientierungsrahmen für
den Umgang mit Wasserknappheit derzeit in Entwicklung

Die Bundesregierung verweist in der Antwort darauf, dass gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aktuell ein Orientierungsrahmen für den Umgang mit Wasserknappheit entwickelt werde. Damit greife die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus der Nationalen Wasserstrategie bzw. des Koalitionsvertrages auf. Die Frage, wie die konkrete Betroffenheit einzelner Sektoren im Rahmen der Priorisierung verschiedener Nutzungen in den Abwägungsentscheidungen vor Ort berücksichtigt werden kann, sei Teil des Diskussionsprozesses. Eine Stakeholder-Beteiligung – inklusive des Sektors Landwirtschaft – sei als zentraler Baustein des Entwicklungsprozesses geplant.

Wasserwiederverwendung soll im
Wasserrecht ergänzt werden

Im Hinblick auf eine stärkere Nutzung von Brauchwasser und den Aufbau einer Wasserinfrastruktur in der Landwirtschaft heißt es, es sei geplant, die Vorgaben der EU-Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung zur landwirtschaftlichen Bewässerung aus dem Mai 2020 im nationalen Wasserrecht zu ergänzen.

Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland hätten bislang weitgehend auf hohe Investitionen in moderne Bewässerungsinfrastruktur verzichten können, schreibt die Bundesregierung. Das biete die Chance dort, wo es nun nötig und sinnvoll wird, in effiziente Bewässerungstechnik zu investieren. Aufbereitetes Abwasser und Prozesswasser stellten mögliche alternative Wasserquellen für die landwirtschaftliche Bewässerung dar. Das Prozesswasser werde bereits in einigen Regionen Deutschlands für die Bewässerung eingesetzt, zum Beispiel das Prozesswasser der Uelzener Zuckerfabrik in Nordostniedersachsen. Mit der EU-Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung, die seit dem 26. Juni 2023 in Deutschland unmittelbar gelte, könne zukünftig auch aufbereitetes Abwasser zunehmend verwendet werden. Die Verwendung von aufbereitetem Abwasser zu Bewässerungszwecken in der Landwirtschaft stehe jedoch noch einigen praktischen Herausforderungen gegenüber, so die Bundesregierung. So müsse für den Praxiseinsatz eine separate Bewässerungsinfrastruktur aufgebaut werden. Darüber hinaus seien insbesondere die Haftungsfragen bei Schadstoffen bislang nicht geklärt.

GAK sieht finanzielle Förderung vor

Im Hinblick auf eine finanzielle Förderung verweist die Bundesregierung darauf, dass der  Förderbereich 7 des aktuellen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Förderung von Neubau und Erweiterung von wassersparenden überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Beregnungszwecke sowie von Neubau und Erweiterung von Anlagen zur Wasserspeicherung, Grundwasseranhebung und Pumpanlagen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen vorsieht. Die Förderung könne bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Im Förderbereich 2 A sehe der aktuelle GAK-Rahmenplan bereits die Möglichkeit vor, Investitionen in Bewässerungsanlagen, wenn eine Wassereinsparung von mindestens 15 Prozent erreicht wird, zu fördern.               

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