Industrieemissionsrichtlinie: EU-Parlament stimmt für neue Schadstoffregeln

„Weniger Umweltverschmutzung durch Industrie und Tierhaltungsbetriebe“

Neue Regeln sollen die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch Industrieanlagen und große Tierhaltungsbetriebe in Europa senken. Das Europäische Parlament hat gestern die Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten über die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) angenommen - mit 393 Ja-Stimmen, 173 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen. Die neue Verordnung über das Portal für Industrieemissionen wurde mit 506 Ja-Stimmen, 82 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen, wie das Parlament mitteilte.

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass für die betreffenden Sektoren die strengsten erreichbaren Emissionswerte festgelegt werden müssen. Um die Wasserknappheit zu bekämpfen, werden Umweltleistungsziele für den Wasserverbrauch verpflichtend. Für die Bereiche Abfall, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz und Rohstoffverbrauch werden die Ziele innerhalb einer bestimmten Bandbreite liegen, und für neue Techniken werden sie indikativ sein. Die überarbeitete IED gelte nun auch für Anlagen der mineralgewinnenden Industrie (Bergwerke) und Großanlagen zur Herstellung von Batterien.

IED-Maßnahmen ausgeweitet

Die Mitgesetzgeber haben sich darauf geeinigt, die IED-Maßnahmen auf Schweinezuchtbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) auszuweiten. Ausgenommen sind Betriebe mit extensiver oder ökologischer Schweinehaltung, die sich während eines erheblichen Zeitraums im Jahr im Freien aufhalten. Für Geflügel gilt die Richtlinie für Betriebe mit Legehennen mit mehr als 300 GVE und für Betriebe mit Masthähnchen mit mehr als 280 GVE. Für Betriebe, die sowohl Schweine als auch Geflügel halten, liegt die Grenze bei 380 GVE.

Die Kommission wird bis zum 31. Dezember 2026 prüfen, ob es notwendig ist, die Emissionen aus der Tierhaltung, einschließlich der Rinderhaltung, weiter zu regeln und eine Gegenseitigkeitsklausel einzuführen, um sicherzustellen, dass Erzeuger außerhalb der EU ähnliche Anforderungen wie die EU-Vorschriften erfüllen, wenn sie in die EU exportieren.

Die Richtlinie über Industrieemissionen ist dem Parlament zufolge das wichtigste EU-Instrument zur Regelung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung durch Industrieanlagen, einschließlich Intensivtierhaltungsanlagen, die zu Gesundheitsproblemen wie Asthma, Bronchitis und Krebs führen können. Diese Rechtsvorschriften entsprächen den Erwartungen der Bürger in Bezug auf das Verursacherprinzip, die Beschleunigung des grünen Übergangs und die Förderung umweltfreundlicherer Produktionsprozesse.

Öffentlichkeitsbeteiligung verbessert

Die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Genehmigung, dem Betrieb und der Kontrolle regulierter Anlagen werden laut Parlament verbessert, da das Europäische Schadstofffreisetzungs- und ‑verbringungsregister in ein EU-Portal für Industrieemissionen umgewandelt wird, in dem die Bürger Zugang zu Daten über alle EU-Genehmigungen und lokale Verschmutzungstätigkeiten haben.

Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen bei schwerwiegenden Verstößen mit Sanktionen in Höhe von mindestens drei Prozent des EU-Jahresumsatzes des Betreibers rechnen. Die EU-Länder räumen den von der Nichteinhaltung betroffenen Bürgern das Recht ein, eine Entschädigung für Gesundheitsschäden zu fordern.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius teilte mit, die Vorschriften bedeuteten, dass bis 2050 bis zu 40 Prozent gefährliche Schadstoffe wie Feinstaub, Schwefeldioxide oder Stickoxide verringert würden. Der Berichterstatter Radan Kanev (EVP, Bulgarien) erklärte, die Abstimmung zeige das Engagement des Parlaments für die Null-Schadstoff-Ziele des Grünen Deal und für die Gesundheit der Europäer. Sie zeige auch, dass diese Ziele erreicht werden könnten, ohne den Unternehmen und insbesondere den europäischen Landwirten zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufzubürden. Die Abstimmung unterstreicht, dass die Abgeordneten verstehen, warum die Landwirte protestieren.

Das Gesetz muss nun auch vom Rat angenommen werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Die Mitgliedstaaten haben dann 22 Monate Zeit, um dieser Richtlinie nachzukommen.

„Katastrophen wie das
Fischsterben in der Oder können in Zukunft verhindert werden“

Die an den Verhandlungen zur EU-Industrieemissionsrichtlinie beteiligte grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus erklärte, mit den neuen Vorgaben könnten Katastrophen wie das Fischsterben in der Oder können in Zukunft verhindert werden. „Seit es die EU-Industrieemissionsrichtlinie gibt, sind die Luft in Europa nachweislich besser, das Wasser sauberer und die Menschen gesünder geworden. Mit der angenommenen Neufassung wird die Industrieemissionsrichtlinie den Wettbewerb stärken, Umwelt und Gesundheit noch besser schützen“, so die Abgeordnete. Die neue EU-Industrieemissionsrichtlinie werde an den Stand der Wissenschaft angepasst, maßgeschneiderte Genehmigungen würden beendet und Umweltstandards in Zukunft verpflichtend.     

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