Kartellrecht: EU-Kommission führt Nachprüfung im Wasserinfrastruktursektor durch

Die Europäische Kommission führt in einem Mitgliedstaat unangekündigte Nachprüfungen bei Unternehmen durch, die im Bau von Netzen und Aufbereitungsanlagen für Trinkwasser und für Abwasser tätig sind. Anlass seien Vermutungen, dass bestimmte Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten, teilte die Kommission in Brüssel mit. Die Beamten der Kommission seien von Beamten der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörde begleitet worden. Um welchen Mitgliedstaat es sich handelt, gab die Kommission nicht bekannt.

Die Nachprüfungen betreffen mutmaßliche Angebotsabsprachen bei Ausschreibungen für den mit EU-Mitteln geförderten Bau von Netzen und Aufbereitungsanlagen für Trinkwasser und für Abwasser, hieß es. Unangekündigte Nachprüfungen seien ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeute weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greife sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.

Die Nachprüfungen wurden unter Einhaltung aller coronabezogenen Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle durchgeführt, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, teilte die Kommission weiter mit. Für den Abschluss von Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gebe es keine feste Frist. Wie lange sie dauern, hänge unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Bereitschaft der betreffenden Unternehmen und Verbände zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.

Auf der Grundlage der Kronzeugenregelung könne an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die das Verhalten melden oder während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten, im Gegenzug ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung ihrer Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen könnten Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anonym über das Whistleblower-Tool der Kommission melden, so die Kommission.

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