Neue Verordnung zur Rohwassereigenkontrolle soll in Thüringen besseres Wassermanagement in ermöglichen

Eine zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Verordnung zur sogenannten „Rohwassereigenkontrolle" soll in Thüringen sowohl eine bessere Kontrolle der Grundwasser-Qualität als auch eine verbesserte Information zu den verfügbaren Wassermengen ermöglichen. Als Rohwasser gilt unbehandeltes, natürliches Wasser, wie beispielsweise im Grundwasser, in Fließgewässern und in Talsperren. Zu bisher etwa 230 Messstellen, mit denen regelmäßig die Qualität des Grundwassers überprüft wird, kommen jetzt Messdaten von rund weiteren 1.265 Entnahmestellen der Wasserversorger hinzu, berichtet das Landesumweltministerium.

Diese Versorger werden regelmäßig Untersuchungsergebnisse zur Qualität des Rohwassers an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) übermitteln. Das erlaube ein intensiveres Monitoring und schaffe eine verlässlichere Datengrundlage für mögliche neue Wasserschutzgebiete. Zudem sind durch die Verordnung alle verpflichtet, die Rohwasser direkt entnehmen (z.B. Wasserversorgungsunternehmen, Industrie, Landwirtschaft), die entnommenen Wassermengen zu messen und ab 2024 jährlich an das TLUBN zu melden. Auf dieser Datenbasis sollen die verfügbaren Wasserreserven in den Regionen besser ermittelt werden....

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