Neue Vorlage für hessische Kommunen zur Wasserentnahme-Beschränkung

Die hessische Landesregierung hat mit kommunalen Spitzenverbänden eine Muster-Gefahrenabwehrverordnung veröffentlicht, damit Städte und Gemeinden etwaige Einschränkungen für das Befüllen von Pools oder Autowaschen rechtssicher durchsetzen können. Die Verordnung ist Teil der Umsetzung des Maßnahmenplans Trockenheit und Dürre, geht aus einer Mitteilung des Landesumweltministeriums hervor. Demnach beschränken derzeit zahlreiche Kommunen und Landkreise wegen der anhaltenden Trockenheit und niedriger Grundwasserstände die Wasserentnahme.

Die vergangenen heißen Sommer haben den Angaben zufolge die Wasserversorgungsinfrastruktur zum Teil an ihre Grenzen gebracht, und Spitzenverbräuche u.a. durch Gartenbewässerung und Poolbefüllungen oder auch der Rückgang von Quellschüttungen haben regional zu Engpässen bei der Versorgung mit Trinkwasser geführt. Um solchen Situationen vorzubeugen, gibt es das Instrument der so genannten Gefahrenabwehrverordnung, um den Trinkwasserverbrauch temporär durch die für die Wasserversorgung zuständigen Kommunen zu beschränken.

„Zahlreiche Kommunen nutzen diese Möglichkeit der Einschränkung des Wasserverbrauchs heute bereits, häufig in Verbindung mit der sogenannten Wasserampel, die die Bevölkerung sensibilisiert und zunächst in mehreren Stufen anhält, freiwillig die Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung einzuschränken“, so Umweltministerin Priska Hinz (Grüne).

„Es ist gut, dass wir mit dem gemeinsamen Muster für eine Gefahrenabwehrverordnung einen kleinen Baustein liefern können, um der Trinkwasserknappheit vorzubeugen“, sagte der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städtetages, Jürgen Dieter. „Das Problem wird aber dennoch fortbestehen. Darum ist es wichtig, dass das Land weiterhin mit uns zusammen im Rahmen des Zukunftsplans Wasser nach Lösungen strebt.“ Auch der hessische Städte- und Gemeindebund betont, wie nützlich eine solche Mustervorlage ist: „In unserer Beratungspraxis stellen wir zunehmend fest, dass die Städte und Gemeinden stets das Thema Wasserknappheit und die mögliche Handhabung mit dieser Problematik beschäftigt. Insofern begrüßen wir, dass den hessischen Kommunen nun eine einheitlich ausgearbeitete Muster-Gefahrenabwehrverordnung zur Verfügung gestellt werden kann“, so der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Matthias Baaß.

Die Muster-Gefahrenabwehrverordnung der Landesregierung ist hier zu finden.

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