NRW und EU stellen 65 Mio. Euro für die „Blaue Infrastruktur“ im Rheinischen Revier bereit

Renaturierung von Fließgewässern und Abwasserbehandlung

Für die Renaturierung von Fließgewässern und die Abwasserbehandlung im Rheinischen Revier zur stellen das NRW-Umweltministerium und die EU bis zu 65 Mio. Euro bereit. Mit den Fördermitteln sollen wassergeprägte Lebensräume wieder naturnah gestaltet und die „Blaue Infrastruktur" zukunftsfest gemacht werden. Wie das Ministerium berichtet, steht dem Rheinischen Revier im Zuge des Braunkohleausstiegs ein tiefgreifender Strukturwandel bevor.

Seit Generationen ist der Wasserhaushalt des Rheinischen Reviers künstlich beeinflusst. Die zur Trockenhaltung und Gewährleistung der Sicherheit der Tagebaue erforderliche Absenkung des Grundwassers erreicht im nahen Umfeld der Tagebaue bis zu mehrere hundert Meter, Gewässer und wasserabhängige Lebensräume haben den Grundwasseranschluss verloren oder wurden zur Aufnahme des Sümpfungswassers künstlich ausgebaut, so das Ministerium.

Bis zum Ende des Braunkohlenabbaus im Jahr 2030 sind demnach noch viele Herausforderungen zu bewältigen. Besonders die Gewässersysteme von Erft und Rur, Schwalm und Niers seien an die verändernden Gegebenheiten anzupassen. Ziel sei es, die Fließgewässer und ihre Auen wieder in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Gleichzeitig müssen die Einleitungen durch die Abwasserbehandlungsanlagen an die zukünftigen Abflussmengen in den Gewässern angepasst werden.

Ökologische Gewässerentwicklung

Die Förderung erfolgt über die „Förderrichtlinie zur Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)" im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Die EU-Mittel stammen aus dem „Just Transition Fund" (JTF) und werden um Landesmittel ergänzt. Es können sowohl Maßnahmen an Oberflächengewässern als auch abwassertechnische Maßnahmen gefördert werden. Neben Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen werden der Bau von Retentionsbodenfilteranlagen, die Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie die weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser gefördert. Bei den Oberflächengewässern werden Maßnahmen unterstützt, die der ökologischen Gewässerentwicklung dienen. Dazu zählt unter anderem der Umbau von Fließgewässern nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Die Förderung richtet sich je nach Förderbereich u.a. an sondergesetzliche Wasserverbände, Abwasserbeseitigungspflichtige, Anstalten des öffentlichen Rechts oder juristische Personen, Gemeinden und Gemeindeverbände. Detaillierte Angaben zu den Fördergegenständen, Zuwendungsempfangenden sowie Informationen zum Antragsverfahren und weiteren Voraussetzungen sind hier zu entnehmen.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -