Bei der anstehenden Schadensbeseitigung nach der Flutkatastrophe darf es nicht zu einer einfachen „eins zu eins“-Wiederherstellung des bisherigen Zustandes kommen, sondern es muss eine nachhaltige Schadensbeseitigung erfolgen. Dazu haben die sächsischen Ministerien für Umwelt und für Inneres aufgerufen. ...
„Hochwasserschäden müssen nachhaltig behoben werden“
Sachsen
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