Sachsens Sozialministerin Köpping begrüßt Austauschpflicht für Bleileitungen in Trinkwassernovelle

"Hohes Schutzniveau für die Verbraucher noch weiter ausgebaut"

Die sächsische Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hat sich positiv über die Novelle der Trinkwasserverordnung geäußert. Mit der Novelle werde das hohe Schutzniveau für die Verbraucher noch weiter ausgebaut, erklärte Köpping Anfang Juli. Sowohl die Wasserversorger als auch die Gesundheitsämter würden nun zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Qualität des Trinkwassers zu schützen. Die Ministerin hob die Absenkung bereits existierender Parameterwerte aufgrund der Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, z. B. für Chrom, Arsen und Blei, und die Pflicht zum Austausch noch vorhandener Bleileitungen, die Einführung eines verpflichtenden Risikomanagements für Wasserversorger sowie die Einführung neuer Qualitätsparameter beispielsweise für Per- und Polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)  hervor.

Unabhängig von der Absenkung des Bleigrenzwertes ist mit der Novelle der Trinkwasserverordnung auch die Pflicht zum Austausch eventuell noch vorhandener Bleileitungen verbunden, betonte Köpping. Bleirohre seien als Trinkwasserleitung ungeeignet; auch Teilstücke müssten ausgetauscht werden. Blei reichere sich im Körper an, es beeinträchtigt die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung vor allem vor der Geburt und während der ersten Lebensjahre.

Einzelne Bleileitungen können
noch vorhanden sein

Obwohl bereits im Dezember 2013 der Bleigrenzwert der Trinkwasserverordnung soweit abgesenkt wurde, dass er von Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, nicht eingehalten werden kann, sei davon auszugehen, dass in Häusern, die vor 1973 gebaut wurden, im Einzelfall noch Bleileitungen vorhanden sein können. Denn eine generelle Verpflichtung zur Bestimmung von Blei in der Hausinstallation bestehe nicht.

Mit der Verpflichtung, Bleileitungen unabhängig von einer Grenzwertüberschreitung auszutauschen, werde diesem Zustand nun abgeholfen, so Köpping. Dabei werde den betroffenen Hauseigentümern die nötige Zeit für die Umsetzung des Austauschgebotes eingeräumt. Bleileitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus Blei müssen bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. „Dies gilt selbstverständlich nicht nur für Leitungen innerhalb eines Gebäudes, sondern auch für Hausanschlussleitungen“, erläuterte die Ministerin.

Die Austauschverpflichtung für Bleileitungen werde untersetzt durch eine Verpflichtung für Wasserversorgungs- und Installationsunternehmen, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn in einer Installation festgestellt wird, dass noch Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind.

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