TZW: DVGW - Technologiezentrum Wasser bietet Beratung über die neue Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung an

Das TZW: DVGW - Technologiezentrum Wasser bietet Information und Beratung über die neue Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung an. Das Technologiezentrum verfüge über entsprechendes Fachpersonal, das die Wasserversorgungsunternehmen bei der Umsetzung unterstützen kann, teilte das TZW mit. Die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (TrinkwEGV), die am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Wasserversorger bis November 2025 zu einer Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für ihre Einzugsgebiete.

Dazu gehören ein Untersuchungsprogramm und Informationen zur Risikobeherrschung. Das TZW weist darauf hin, dass die Bewertung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und durch Personen mit hinreichenden Fachkenntnissen erfolgen muss. Betroffen sind alle Betreibenden von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m3 Wasser entnommen oder mit denen mindestens 50 Personen versorgt werden. „Mit Hilfe von praxiserprobten Methoden können wir alle Schritte des Risikomanagements unterstützen, von Datenanfragen an Behörden und Auswertung von Informationen und Analysedaten bis zur Risikoabschätzung und Risikobeherrschung. Gerne begleiten wir auch die Abstimmung mit allen Beteiligten“, erklärte Sebastian Sturm, Leiter der Abteilung Wasserversorgung am TZW. Darüber hinaus arbeiteten die Fachleute des TZW an der Entwicklung des innovativen, benutzerfreundlichen Online-Tools RISK_plus, das zukünftig alle Methodenschritte des Risikomanagements vom Einzugsgebiet bis zur Verteilung digital unterstützen könne.

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