TrinkwEGV in Kraft: Mehr Schutz für die Trinkwasserressourcen

Am 12. Dezember ist die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) in Kraft getreten. Darauf weist das Bundesumweltministerium, das die Verordnung auf den Weg gebracht hat, damit Rohwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser in Trinkwassereinzugsgebieten präventiv besser geschützt werden können, in einer Mitteilung hin. Die vom Bundesrat am 24. November verabschiedete Verordnung legt fest, welche Anforderungen an die Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasserversorgungen gestellt werden.

So sollen Belastungen, die zur Verunreinigung von Wasserkörpern führen können, denen Trinkwasser entnommen wird, vermieden, reduziert und besser beherrscht werden. Der Aufwand, der sonst im Bereich der Trinkwasseraufbereitung betrieben werden müsse, werde dadurch verringert. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erklärte: „Gefahren können damit frühzeitig erkannt werden und wir schaffen die Voraussetzungen für noch sichereres Wasser, wie es in der EU-Trinkwasserrichtlinie vorgesehen ist."

Um die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus der Verunreinigung von Trinkwasser ergeben können, wurde mit der EU-Trinkwasserrichtlinie ein risikobasierter Ansatz implementiert. Dieser basiert laut dem Ministerium auf dem Vorsorgeprinzip und zielt darauf ab, dass in der Trinkwasserversorgung ein vorausschauendes und zielgenaues Qualitätsmanagement betrieben wird. Der risikobasierte Ansatz nach der EU-Trinkwasserrichtlinie betrifft die gesamte Versorgungskette - von den Wassereinzugsgebieten über die Gewinnung, die Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Trinkwassers bis hin zu den Trinkwasserinstallationen in Gebäuden.

Die Trinkwassereinzugsgebiete sind zukünftig zu bewerten und einem Risikomanagement zu unterziehen, das an die jeweils vor Ort bestehenden Verhältnisse angepasst ist. So sollen frühzeitig potenzielle mikrobielle sowie chemische Risiken und Gefährdungen für die Trinkwassereinzugsgebiete erkannt werden, um darauf angemessen reagieren zu können. Die TrinkwEGV dient der Umsetzung insbesondere der Artikel 7 und 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie.

Die TrinkwEGV ergänzt damit die Vorschriften der Trinkwasserverordnung, in der der Schutz des Trinkwassers ab der Wassergewinnung durch den Versorger nach dem risikobasierten Ansatz für die Zukunft bereits geregelt ist.

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