„Verspülung von Eisenhydroxidschlämmen ohne negativen Einfluss auf Seen“

Bundesregierung: Nachweis für konkreten Einzelfall vorgesehen

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Bei der Verspülung von Eisenhydroxidschlämmen (EHS) in Seen ist keine nachweisbare Beeinflussung der aquatischen Schutzgüter zu befürchten. An sauren Seen sei keine oder nur eine geringe Mobilisierung aus den eingelagerten eisenhydroxidhaltigen Sedimenten zu erwarten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ...

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