Die Klägergemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer und die Werra-Weser-Anrainerkonferenz (WWA) haben formell Einwendungen gegen den Entwurf eines Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Weser erhoben. Mit dem Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 beabsichtigten die hessische Landesregierung und der ...
WWA: Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser ist rechtswidrig
„Hessen will Vierphasenplan umsetzen“
Ähnliche Artikel
© 2015 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.