WWA: Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser ist rechtswidrig

„Hessen will Vierphasenplan umsetzen“

|
|

Die Klägergemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer und die Werra-Weser-Anrainerkonferenz (WWA) haben formell Einwendungen gegen den Entwurf eines Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Weser erhoben. Mit dem Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 beabsichtigten die hessische Landesregierung und der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -