Nicht nur die Ableitung von Abwasser in einen öffentlichen Kanal, sondern die Ableitung in jeglichen Teil der öffentlichen Abwasseranlage stellt eine Benutzung dieser Anlage dar. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 5 K 3214/11 vom 27.07.2011) hervor. Für die Benutzung der Anlage, die ...
Ableiten in städtischen Wassergraben ist gebührenpflichtige Benutzung
Gebühren werden leistungs- und nicht kostenbezogen berechnet
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