Abwasserabgabe: Bei korrekter Herabklärung ist niedrigerer Wert zugrunde zu legen

„4-aus-5-Regelung“ soll Ausreißer unberücksichtigt lassen

|
|

Für die Abwasserabgabe ist im Fall einer ordnungsgemäßen „Heraberklärung" der Überwachungswerte der erklärte niedrigere Wert zugrunde zu legen. Dieser Wert ist dann anstelle des im Bescheid nach § 4 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) festgelegten Überwachungswerts für die der Ermittlung der Zahl der ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -