Für die Abwasserabgabe ist im Fall einer ordnungsgemäßen „Heraberklärung" der Überwachungswerte der erklärte niedrigere Wert zugrunde zu legen. Dieser Wert ist dann anstelle des im Bescheid nach § 4 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) festgelegten Überwachungswerts für die der Ermittlung der Zahl der ...
Abwasserabgabe: Bei korrekter Herabklärung ist niedrigerer Wert zugrunde zu legen
„4-aus-5-Regelung“ soll Ausreißer unberücksichtigt lassen
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