Abwasserentsorger zu Schadensersatz nach Wasserrohrbruch verurteilt

„Rückstausicherung hätte Schäden nicht mit Sicherheit vermieden“

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Der Inhaber des örtlichen Wasserleitungsnetzes ist bei einem Wasserrohrbruch auf öffentlichem Grund für dadurch verursachte Schäden verantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Ansbach hervor, mit dem das Gericht einer Grundstückseigentümerin 8.947,19 Euro Schadensersatz wegen durch ein gebrochenes ...

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