Ein Amtsgericht musste sich kürzlich mit dem Streit zweier Nachbarn befassen, die sich ein Grundstück aufgeteilt hatten. Nach Zeitungsberichten führt die Toilette des einen über ein Abwasserrohr direkt in eine Sammelgrube im Garten des anderen.
Einer der Nachbarn überließ eine kleine Wohnung auf seinem Grundstück vorübergehend einem Freund mit der Maßgabe, die dort vorhandene Toilette nicht zu benutzen, sondern auf eine andere Toilette iauf dem Grundstück auszuweichen. Allerdings nutzte der Bekannte offenbar mehrfach die „verbotene“ Toilette. Auf dem Grundstück des anderen Nachbarn etnwickelte sich schließlich ein extremer Fäkaliengeruch.
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