Die Anerkennung des Rechts zur Quellwasser-Ableitung als erlaubnis- und bewilligungsfrei auszuübendes altes Recht setzt voraus, dass eine öffentlich-rechtliche wasserwirtschaftliche Überprüfung stattgefunden hat. Diese Feststellung hat das Oberlandesgericht München in einem Beschluss getroffen (Az.: 34 Wx 380/16 ...
Altes Recht zur Wasserableitung muss wasserwirtschaftlich geprüft sein
Beschluss des OLG München zur Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten
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