Angeln an Vereinsgewässern ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vorläufig erlaubt. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Braunschweig fallen Vereinsgewässer nicht unter die Corona-Verordnungen zu Sportstätten und Freizeiteinrichtungen. Wie Gerichtssprecher Torsten ...
An Vereinsgewässern ist Angeln derzeit erlaubt
VG Braunschweig
Ähnliche Artikel
© 2020 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.