Anschluss- und Benutzungszwang ist Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums

„Zentralisierte Wasserversorgung maßgeblicher Aspekt der Volksgesundheit“

|
|

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine Wasserversorgungseinrichtung ist verfassungsgemäß. Diese Feststellung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG NRW) in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen, mit dem es den Antrag eines Eigentümers abgelehnt hat, der sich unter Berufung auf den ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -