Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestimmt keine Verantwortlichkeit des Abwasserbeseitigungspflichtigen für das Verhalten Dritter im Umgang mit Abwasser. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss getroffen....
Behörde für das Verhalten Dritter im Umgang mit Abwasser nicht verantwortlich
BVerwG bestätigt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
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