Behörde für das Verhalten Dritter im Umgang mit Abwasser nicht verantwortlich

BVerwG bestätigt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestimmt keine Verantwortlichkeit des Abwasserbeseitigungspflichtigen für das Verhalten Dritter im Umgang mit Abwasser. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem Beschluss getroffen....

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