BGH: Nutzung des Oberliegergrundstücks darf Unterlieger nicht unangemessen belästigen

Urteil zum wasserrechtlichen Nachbarschaftsverhältnis

Im wasserrechtlichen Nachbarschaftsverhältnis darf auch eine erlaubte wirtschaftliche Nutzung des Oberliegergrundstücks den Unterlieger nicht unangemessen belästigen.Änderungen der Stärke oder Richtung des Wasserabflusses, die durch eine übliche landwirtschaftlichen Nutzung eintreten, stellen grundsätzlich keine unzulässige Veränderung dar, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Allerdings können sich Einschränkungen aus der Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme im wasserrechtlichen Nachbarschaftsverhältnis ergeben.

Über die Auführungen des BGH in dem Urteil informieren wir Sie hier:...

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