BUND klagt wegen Wasserschutz gegen Planfeststellung für Autobahnkreuz

Umweltverband sieht Fehlauslegung der Regenwasserbehandlungsanlage

Der NRW-Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat wegen Gefahren für den Gewässer- und Trinkwasserschutz beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss A44/A 3 Autobahnkreuz Ratingen-Ost eingelegt. Das teilte der BUND-Landesverband NRW Anfang Juli mit. Die Klage (Aktenzeichen: BVerwG 9 A 8.23) gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, richte sich gegen den Planänderungsbeschluss vom 10.5.2023, mit dem die Behandlung des Straßenabwassers im Bereich des Kreuzes Ratingen-Ost neu geregelt werden soll. Der BUND befürchtet, dass durch die Fehlauslegung der Regenwasserbehandlungsanlage im Falle von Starkregen eine Gefährdung der Gewässer sowie der Trinkwassergewinnung in der nahe gelegenen Wasserschutzzone wahrscheinlich werde.

Mehr über die Begründung der Klage des BUND lesen Sie hier: ...

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