Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) spielt jetzt auch bei der juristischen Behandlung der geplanten A20-Elbquerung eine Rolle. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Verwaltungsstreitsache (BVerwG 9 A 7.15 u. a.) ...
Bundesverwaltungsgericht bezieht sich bei Elbquerung auf EuGH-Urteil zur Weser
Planfeststellungsbeschluss muss nachgebessert werden
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