Die Ausnahmeregel für das Wasserentnahmeentgelt für landwirtschaftliche Hofbetriebe betrifft nicht die Massentierhaltung. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Tiere eines Betriebes und nicht die Anzahl der Tiere an einer Wasser-Entnahmestelle. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor ...
BVerwG: Ausnahme von Entnahmeabgabe gilt nicht für Massentierhaltung
Ausschlaggebend ist die Anzahl der Tiere eines Betriebes
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