Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das vom Landkreis Vechta gegenüber einem Geflügelhof in Lohne ausgesprochene Verbot der Grundwasserentnahme bestätigt. Mit seinem Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden des beklagten Landkreises und des beigeladenen Unternehmens dagegen, dass das ...
BVerwG bestätigt Verbot der Entnahme von Grundwasser durch Geflügelhof
OVG weicht bei UVP nicht von Rechtsprechung des BVerwG ab
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -