Cottbuser Ostsee darf laut Urteil nur bis zur Pegelhöhe von 61,6 NHN geflutet werden

Der See gilt als zusätzlicher Emittent im Einzugsgebiet der Spree

|
|

Ein Eilantrag der Stadt Frankfurt (Oder) und ihres Wasserwerks gegen die Flutung des Cottbuser Ostsees war teilweise erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Cottbus (VG) hat mit Beschluss vom 1. Juni 2021 die aufschiebende Wirkung der Klage der Stadt Frankfurt (Oder) und der Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -