Dachüberstände sind bebaute Flächen, die der Bemessung der Niederschlagswassergebühren zugrunde gelegt werden dürfen. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Urteil getroffen (Az.: 13 K 971/12 vom 21.03.2013). Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstücks, das im Gebiet der ...
Dachüberstände dürfen bei Gebühr für Regenwasser berücksichtigt werden
VG Gelsenkirchen erklärt Niederschlagswassergebühren für rechtmäßig
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