Auch wenn auf einem Grundstück eine dezentrale Kläranlage vorhanden ist, ist eine Verfügung zum Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation nicht grundsätzlich rechtswidrig. Dies ist eine zentrale Aussage eines unanfechtbaren Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 9 N 174.13 vom ...
Durch dezentrale Kläranlage wird Anschlussverfügung nicht rechtswidrig
OVG Berlin-Brandenburg: „Atypischer Fall“ muss vorliegen
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