Betrieb einer Regenwasser-Versickerung hebt Anschluss- und Benutzungszwang nicht auf

OVG NRW: Gemeinde hat weitreichendes Planungs-Ermessen

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Die Auflage zum Betrieb einer Regenwasser-Versickerungseinrichtung in einer Baugenehmigung spricht nicht dagegen, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Anschluss- und Benutzungszwang zum Tragen kommt. Die ursprünglich erteilte Auflage kann sich mit der betriebsfertigen Herstellung des öffentlichen Regenwasserkanals ...

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