Leipziger Wasserwerke gewinnen auch vor dem Supreme Court gegen Großbank UBS

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Der Rechtsstreit um rund 500 Millionen Euro zwischen den Leipziger Wasserwerken (KWL) und der Schweizer Großbank UBS ist endgültig zugunsten von Leipzig entschieden. Der Supreme Court of England and Wales hat am Dienstag vergangener Woche einen Antrag von UBS abgewiesen, in dem Fall nochmals eine Berufung zuzulassen.

Dieser Antrag werfe nach Auffassung des Gerichts keine Rechtsfrage von allgemeiner, öffentlicher Bedeutung auf, teilte die Stadt Leipzig am Dienstag vergangener Woche mit. In der Sache sei der Fall bereits in zwei Instanzen verhandelt worden.

Bei der Klage der UBS ging es um geplatzte Geschäfte mit Kreditversicherungen. Dafür verlangte die Bank von den kommunalen Wasserwerken eine Haftung über rund 350 Millionen Euro. Zusammen mit Zinsen, Währungsschwankungen und Prozesskosten standen für Leipzig etwa 500 Millionen Euro auf dem Spiel.

Die Wasserwerke waren mit sogenannten CDO-Wertpapieren als Versicherer von Kreditrisiken der UBS aufgetreten. Nach Angaben der Stadt Leipzig hatte der damalige Geschäftsführer der KWL, Klaus Heininger, diese komplexen strukturierten Kreditderivate in den Jahren 2006/2007 an sämtlichen Gremien der KWL vorbei abgeschlossen hatte. Während der Finanzkrise ab 2008 floppten die Papiere. Der ehemalige Geschäftsführer wurde deswegen später vom Landgericht Dresden wegen Untreue und Bestechlichkeit zu sieben Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung zeigte sich am Dienstagabend erleichtert. „Uns allen fällt jetzt ein Stein vom Herzen. Leipzig und die Wasserwerke haben auf ganzer Linie gewonnen. Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass auch in der Finanzwelt Recht und Gesetz gelten“, sagte Jung.

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