Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat in einem Urteil entschieden, dass die Mainzer Wasserpreise für Endverbraucher in den Jahren 2010 bis 2012 zu hoch waren. Der Kläger kann deshalb einen Teil der von ihm gezahlten Entgelte zurückverlangen, teilte das OLG kurz nach dem Urteilsspruch mit ...
OLG Koblenz stuft Mainzer Wasserpreise der Jahre 2010 bis 2012 als überhöht ein
Klagender Rechtsanwalt kann gezahlte Entgelte teilweise zurückverlangen
Ähnliche Artikel
© 2018 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.