Die Gewässeraufsicht darf die dauerhafte Nutzung von Flächen in einem Überschwemmungsgebiet als Grünland anordnen. Die Behörde kann zudem bei einem Verstoß gegen das Verbot der Umwandlung von Grünland in Ackerland in einem Überschwemmungsgebiet die Wiederansaat verfügen und die Nutzung dieser Flächen als ...
Gewässeraufsicht darf Grünlandumbruch im Überschwemmungsgebiet verbieten
Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Wiederansaat kann verfügt werden
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