Thüringer Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung unterzeichnet

Thüringens Umweltminister Bernhard Stengele (Grüne) hat jetzt die neue Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung im Rahmen der „Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ unterzeichnet. Nach Angaben des Umweltministeriums war mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Wassergesetzes u. a. aufgrund der Neustrukturierung der Zuständigkeiten für die Gewässer zweiter Ordnung und der neuen EFRE Förderperiode 2021-2027 eine Anpassung der Richtlinie an die neuen Regelungen erforderlich.

Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Finanzierung biberinduzierter Kosten der Gewässerunterhaltung über die Förderrichtlinie geschaffen. Außerdem wurden die Förderbedingungen für die Erstausstattung des gemeindlichen Wasserwehrdienstes vereinfacht.

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