Gemeinde für Prüfung bei Selbstüberwachung von Abwasseranlagen zuständig

Regelungskompetenz der Länder ausdrücklich ermöglicht

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Für die Anordnung von Zustands- und Funktionsprüfungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser sind die Gemeinden zuständig. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil getroffen, gegen das die Revision nicht zugelassen worden ist (Aktenzeichen: 15 A 3136/18 vom ...

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