Eine Gemeinde kann dazu verpflichtet sein, einem Grundstückseigentümer Einsicht in die Bauakten über die Abwasserbeseitigung eines Nachbargrundstücks zu gewähren. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor (Aktenzeichen: 20 K 4117/19 vom 8.3.2021). Insbesondere zur Gebäude- und ...
Gemeinde muss Akteneinsicht über Abwasserbeseitigung gewähren
Anlagen dürfen Niederschlagswasser nicht auf Nachbargrundstück ableiten
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