Grundstückseigentümer muss Schöpfwerk nicht auf eigene Kosten weiter betreiben

OVG: Land zeigt keine Ambitionen, den Betrieb zu übernehmen

|
|

Hat ein Grundstückseigentümer ein Schöpfwerk bislang freiwillig betrieben, kann er nicht dazu verpflichtet werden, die Anlage auf eigene Kosten im Interesse der Allgemeinheit weiter zu betreiben. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Az.: OVG 9 S 29.14 vom 23.10.2014). ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -