Heranziehung zu Kosten für Gewässer muss in Verbandssatzung geregelt sein

VG Köln: Wassergesetz keine Grundlage für Belastung von „Erschwerern“

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Die Heranziehung von sogenannten „Erschwerern" zu Unterhaltskosten der Gewässer muss in der Satzung des Wasserverbands geregelt sein. Die Belastung von solchen Eigentümern von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung eines Gewässers über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussvorgang hinaus ...

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