Die Heranziehung von sogenannten „Erschwerern" zu Unterhaltskosten der Gewässer muss in der Satzung des Wasserverbands geregelt sein. Die Belastung von solchen Eigentümern von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung eines Gewässers über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussvorgang hinaus ...
Heranziehung zu Kosten für Gewässer muss in Verbandssatzung geregelt sein
VG Köln: Wassergesetz keine Grundlage für Belastung von „Erschwerern“
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