Hochwasserschutz in Gebäude muss Klimawandel beachten

OLG München: „Sicherheitszuschlag“ ist zu berücksichtigen

|
|

An den Hochwasserschutz in einem Gebäude, das in einer besonders hochwassergefährdeten Stadt liegt, ist aufgrund des Klimawandels ein erhöhter Anspruch anzulegen. Das geht aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München hervor (Az.: 32 U 1185/14 vom 29.01.2015). Mieträume in einem ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -