Die Gemeindeordnung gewährt Einwohnern nur dann Einsicht in eine Sitzungsniederschrift, wenn die betroffene Gemeinderatssitzung tatsächlich öffentlich stattgefunden hat. Zu diesem Schluss ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschluss gekommen (Aktenzeichen: 10 S 1229/19 vom ...
Kein Recht auf Einsicht in Protokoll von nicht öffentlicher Sitzung zu Abwassergebühren
VGH: Fachrecht vorrangig gegenüber allgemeinem Informationszugangsrecht
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