Kosten für Wiederherstellung von Wasserleitungen trägt der Grundstückseigentümer

Urteil des VG Schwerin zu Rechtsstreit zwischen Eigentümer und Versorger

|
|

Die Kosten für die Wiederherstellung eines Trinkwasserhausanschlusses muss der Grundstückseigentümer tragen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Schwerin hervor, das sich mit einem Verfahren zu einem Streit über die Kostenübernahme befasst (Az: 4 A 2054/13 vom 07.01.2016). Die Richter ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -