Die Kosten für die Wiederherstellung eines Trinkwasserhausanschlusses muss der Grundstückseigentümer tragen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Schwerin hervor, das sich mit einem Verfahren zu einem Streit über die Kostenübernahme befasst (Az: 4 A 2054/13 vom 07.01.2016). Die Richter ...
Kosten für Wiederherstellung von Wasserleitungen trägt der Grundstückseigentümer
Urteil des VG Schwerin zu Rechtsstreit zwischen Eigentümer und Versorger
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