Messdaten auch nach Ablauf der Eichgültigkeit verbindlich

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Wenn eine technische Überprüfung das einwandfreie Funktionieren eines Wasserzählers bestätigt, sind die Messdaten auch nach Ablauf der Eichgültigkeit verbindlich. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor (Az.: 1 L 1172/15.WI, vom 09.03.2016), das sich mit einem Streit um die ...

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